Die Klägerin bezeichnet die Kostennote der Kanzlei Hepp Wenger Ryffel als in Ordnung. Sie beanstandet hingegen die Rechnung der Kanzlei Blum & Co. AG, weil nicht transparent sei, wofür welche Leistungen wann erbracht worden seien, und weil weiter irgendwelche Kontakte mit Korrespondenzanwälten in Israel genannt würden, was mit dem vorliegenden Prozess in keinem Zusammenhang zu stehen scheine. Die geltend gemachten Patentanwaltskosten von über CHF 170'000.– schienen deutlich übertrieben, nicht zuletzt auch verglichen mit der Kostennote auf der Klägerseite von EUR 15'000.–. Diese seien angesichts der einfa-