5.5 Für patentanwaltliche Aufwendungen machen die Beklagten einerseits für eine erste Phase für die Vertretung durch die Kanzlei Blum & Co. AG CHF 104'172.90 geltend, und andererseits für eine zweite Phase für die Vertretung durch die Kanzlei Hepp Wenger Ryffel AG infolge Mandatsübergangs Anfang 2014 – offenbar aus gesundheitlichen Gründen – CHF 65'943.85. Die Klägerin bezeichnet die Kostennote der Kanzlei Hepp Wenger Ryffel als in Ordnung.