Anlässlich der Hauptverhandlung wurden die Beklagten darauf hingewiesen, dass der von ihnen geltend gemachte Rechtsanwaltsaufwand von CHF 376'473.20 in keinem Verhältnis zum von ihnen angegebenen Streitwert stehe. Daraufhin führten die Beklagten aus: "Wir sind der Auffassung, dass, sollte sich das gesamte klägerische Konstrukt durchsetzen, dieser Streitwert deutlich höher wäre. Wir sind der Auffassung, es ist unbegründet. Aus den gesamten Umständen gehen wir davon aus, dass etwa CHF 15 Mio. ein angemessener Betrag sein könnte. Das ist naturgemäss spekulativ. Diese CHF 1 Mio. erachten wir aufgrund der gesamten Umstände dieses Prozesses als unangemessen.