Siemens ist und war zum Zeitpunkt dieser Vorgänge bereits ein direkter Konkurrent von Stadler. ABB auf der anderen Seite war eine Lieferantin für beide, der die Tatsache der Konkurrenz von Siemens und Stadler ebenfalls bestens bewusst war. Wäre die Kommunikation der Informationen von ABB nur an Siemens gegangen, hätte allenfalls auf eine implizite Geheimhaltung geschlossen werden können. Aufgrund der unbestrittenen Tatsache aber, dass die gleichen Informationen von ABB quasi gleichzeitig ohne Geheimhaltungshinweis an einen anderen Konkurrenz- Abnehmer, die Stadler, geschickt wurde, zeigt, dass die ABB kein Interesse daran gehabt haben kann, diese Informationen geheim zu halten.