Dies weder auf den E-Mails (kein üblicherweise enthaltener Geheimhaltungsdisclaimer) noch auf der beigefügten Präsentation. Der ausdrückliche Hinweis in der Anfrage von Siemens zeigt, dass bei derartigen Anfragen nicht ohne weiteres von einer Geheimhaltung auszugehen ist, und die Tatsache, dass die Geheimhaltung von ABB nicht aufgegriffen und in deren Antwort ebenfalls ausdrücklich genannt wurde, zeigt, dass seitens ABB kein Geheimhaltungsinteresse vorhanden war.