4.7.1 Im Rahmen der Duplik tragen die Beklagten unter anderem zum ersten Mal mangelnde Neuheit gestützt auf die Präsentationen bzw. Konzeptunterlagen vor, die von ABB an Siemens und Stadler gegangen seien. Es handle sich dabei um technische Unterlagen, welche den Gegenstand des Klagepatents offenbarten, welche am 17. April 2003 von Beat Guggisberg von ABB an Helmut Gritzbach und A. Vogel gegangen seien, beides Angestellte von Siemens. Weiter seien am 23. Mai 2003 technische Unterlagen von Remo Lütolf von ABB an Dr. Dietrich Möller von Siemens übermittelt worden und gleichentags von Lütolf an Peter Spuhler von der Gruppe der Beklagten und intern weitergeleitet an Jürg Schöning.