Sodann bringen die Beklagten eine neue Argumentation zur mangelnden erfinderischen Tätigkeit ausgehend von der Publikation Wieser vor, kombiniert entweder mit dem allgemeinen Fachwissen, unter Berücksichtigung von einem neu eingeführten Artikel "Red line car design takes shape", Railway Gazette International, Oktober 1991, 711-712, oder unter Berücksichtigung von diversen Vorbenutzungen. Aufgrund der gerichtlichen Erläuterungen anlässlich der Instruktionsverhandlung legen die Beklagten die Entstehung des Mitbenützungsrechts unter Bezugnahme auf folgende Dokumentationen detaillierter dar: – Angebot der Stadler Bussnang AG an die SBB vom 29. August 2002;