1.19 Mit Verfügung vom 17. September 2015 wurde die Sistierung aufgehoben und den Parteien wurde Frist zur Stellungnahme zum begründeten Entscheid der Beschwerdekammer des EPA angesetzt. Die Stellungnahme der Beklagten erfolgte mit Eingabe vom 9. Oktober 2015, diejenige der Klägerin mit Eingabe vom 12. Oktober 2015. 1.20 In der Folge wurden die Parteien auf den 16. März 2016 zur Hauptverhandlung vorgeladen. 1.21 Mit Eingaben vom 4. Februar 2016 bzw. 19. Februar 2016 erfolgten Noveneingaben der Beklagten. Mit Eingabe vom 2. März