an die SBB durch die SBB. Mit Eingabe vom 17. September 2014 nahm die Klägerin zu diesem Antrag Stellung und teilte mit, dass sie sich dem Gesuch nicht widersetze. 1.13 Mit Verfügung vom 30. September 2014 ersuchte das Gericht die SBB um Herausgabe der entsprechenden Unterlagen. Dieser Aufforderung kam die SBB mit Eingabe vom 23. Oktober 2014 nach. 1.14 Mit Eingabe vom 30. September 2014 nahm die Klägerin zudem Stellung zur Eingabe der Beklagten vom 25. August 2014. 1.15 Am 10. Februar 2015 erstattete Richter Dr. sc. nat. Tobias Bremi ein Fachrichtervotum. Die Stellungnahmen der Parteien dazu erfolgten je mit Eingabe vom 17. März 2015.