An den ursprünglich gestellten Rechtsbegehren wird vollumfänglich festgehalten." 1.9 Die Duplik erfolgte mit Eingabe vom 12. Mai 2014. 1.10 Mit Eingabe vom 14. Juli 2014 erfolgte die Stellungnahme der Klägerin zur Duplik. 1.11 Mit Eingabe vom 25. August 2014 nahm die Beklagte Stellung zu den neuen Vorbringen in der Eingabe der Klägerin vom 14. Juli 2014. 1.12 Mit Gesuch vom 9. September 2014 beantragte die Beklagte die Herausgabe der Originale der Urkunden der Offerte vom 29. August 2002 Seite 5 O2012_043