1.4 Am 18. Dezember 2013 fand eine Instruktionsverhandlung statt, an welcher keine Einigung erzielt werden konnte. Das Verfahren wurde in der Folge zwecks aussergerichtlichen Vergleichsgesprächen bis 31. Januar 2014 sistiert. 1.5 Auf gemeinsamen Antrag der Parteien wurde die Sistierung des Verfahrens bis 28. Februar 2014 verlängert. Seite 4 O2012_043 1.6 Mit Eingabe vom 27. Februar 2014 ersuchte die Klägerin auch namens der Beklagten um Fortsetzung des Verfahrens mangels einer Einigung zwischen den Parteien.