3. Die Beklagten seien solidarisch zu verpflichten, der Klägerin einen von der Klägerin nach erfolgter Rechnungslegung gemäss Ziff. 2 vorstehend zu beziffernden Betrag als finanzielle Wiedergutmachung zu bezahlen, inklusive 5% Zins seit dem Datum jeder Patentverletzung. 4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen solidarisch zu Lasten der Beklagten."