keit beschränkte Replik eingeholt, dann ist allen Anliegen Rechnung getragen: Für die Instruktionsverhandlung liegen von jeder Partei eine Äusserung zur Verletzung und eine zur Rechtsbeständigkeit vor. Damit ist die Grundlage für eine vorläufige Beurteilung beider Fragen gegeben, und zudem ist die Waffengleichheit der Parteien gewahrt. Deshalb wurde der Klägerin Frist zur Einreichung einer auf die Bestandesfrage beschränkten Replik angesetzt. Daran hat sich die Klägerin mit ihrer beschränkten Replik vom 23. April 2013 gehalten.