Diese Vereinbarung bedeutet, dass alle weiteren Eingaben der Parteien in englischer Sprache zu erfolgen haben. Mit der Wahl von Englisch als Parteiensprache verzichten die Parteien auf die Verwendung einer Amtssprache. Die zusätzliche Verwendung von Amtssprachen würde dem mit der Zulassung des Englischen angestrebten Ziel, nämlich für Parteieingaben die gleiche Sprache zu benutzen, in welcher die massgeblichen Prozessdokumente ohnehin abgefasst sind, diametral zuwiderlaufen. Der Präsident verfügt: Im Sinne der Erwägungen wird davon Vormerk genommen, dass sich die Parteien darauf geeinigt haben, für Eingaben und mündliche Verhandlungen die englische Sprache zu verwenden.