Mit Eingabe vom 5. Juni 2012 machte die Klägerin die vorliegende Klage mit dem eingangs aufgeführten Rechtsbegehren anhängig (act. 1). Nach Eingang des Kostenvorschusses in der Höhe von CHF 5'000.– wurde der Beklagten am 2. Juli 2012 Frist zur Klageantwort angesetzt (act. 5). Die Klageantwort erfolgte mit Eingabe vom 28. September 2012, womit Abweisung der Klage beantragt wurde (act. 9). In der Folge wurden die Parteien auf den 21. Januar 2013 zur Hauptverhandlung vorgeladen (act. 19). Die im Anschluss an die Hauptverhandlung geführten Vergleichsgespräche blieben erfolglos (vgl. Protokoll HV, act. 16). 2. Prozessuales