eine solche konkrete Behauptung nicht aufgestellt wird der Nichtigkeitsgrund verneint (E. 19-20 und 31-32). 3. Art. 125 PatG; Art. 51 PatG; Doppelschutzverbot. Das Dahinfallen der Wirkung eines Schweizer Patents wegen der Existenz eines Europäischen Patents für die "gleiche Erfindung" mit gleichem effektivem Datum im Sinne von Art. 125 Abs. 1 PatG setzt voraus, dass in beiden Patenten in den Patentansprüchen die gleiche Lehre zum technischen Handeln geschützt wird (E. 37).