2. Art. 26 PatG; Art. 8 ZGB; Behauptungslast einer Partei, die die Nichtigkeit eines Patents geltend macht. Macht eine Partei einen Nichtigkeitsgrund geltend, bei dessen Beurteilung auf den Fachmann und seine Kenntnisse zurückgegriffen werden muss, so trägt sie die entsprechende Behauptungslast, d.h. sie muss den Fachmann (definiert nach seiner Ausbildung und/oder seinem Beruf) und seine Kenntnisse (insbesondere den Umfang der bei ihm als bekannt vorauszusetzenden technischen Kenntnisse zum relevanten Zeitpunkt) konkret benennen. Wird -2-