Seite 30 20. Der erste Eventualantrag der Beklagten (Antrag 2) bezieht sich auf eine Verwendung eines solchen selbstklebenden Bandes im Hausbau. Wie oben dargelegt beschreibt die D3 das Band genau zur und im Zusammenhang mit der Verwendung im Hausbau, folglich ist die D3 auch für Anspruch 1 des Eventualantrags neuheitsschädlich.