Ausgehend von der Variante der Figur 3 würde der Fachmann aufgrund der Variante der Figur 2 unmittelbar erkennen, dass der in Figur 3 zum Abreissen entlang der Längsperforation (7) vorgesehene Teil der einseitig behandelten Abdeckfolie (4) ohne weiteres bereits in der Produktion weggelassen werden kann und der verbleibende Teil dieser Abdeckfolie (4) durch eine beidseitig behandelte Abdeckfolie (6) ersetzt werden kann. Das sich so ergebende Band weist eine durchgehende Haftkleberbeschichtung auf, von welcher nur ein Teil mit der Abdeckfolie abgedeckt ist, und entspricht damit dem Gegenstand von Anspruch 1.