10 vgl. Rechtsprechung der Beschwerdekammern des Europäischen Patentamtes, 6. Auflage 2010, II.B.5.3 Seite 29 Damit erweist sich der eingeschränkte Anspruch gemäss Antrag 1 der Beklagten als nichtig, und weil damit der einzige unabhängige Anspruch nichtig ist, ist ein nach diesem Antrag 1 eingeschränktes Patent als Ganzes nichtig.