19.4 Es ist zutreffend, dass sich in vielen Figuren des Streitpatents die Haftkleberbeschichtung in Schnittdarstellungen senkrecht zur Verlaufsrichtung des Bandes in transversaler Richtung ununterbrochen über die ganze Trägerschicht erstreckt. Es gibt aber in der ganzen Beschreibung an keiner Stelle einen ausdrücklichen Hinweis, dass tatsächlich die ganze Trägerschicht auf der Unterseite mit Haftkleber vollflächig, das heisst nicht nur in transversaler, sondern auch in Verlaufsrichtung, unterbruchsfrei beschichtet ist.