Seite 26 Anspruch 1 ist damit bis auf die fett hervorgehobenen Stellen identisch zum Anspruch 1 des beschränkten europäischen Streitpatents. Die Ergänzung der Zweckangabe "im Hausbau" stützt sich neben der optionalen Erwähnung im erteilten Patent auf Absatz [0008] im Streitpatent sowie ebenfalls auf Absatz [0008] in der Offenlegungsschrift der ursprünglich eingereichten Unterlagen.