Wurde im Beschränkungsverfahren vor dem europäischen Patentamt dem Antrag auf Beschränkung rechtskräftig stattgegeben, so gelten die entsprechenden Auswirkungen als von Anfang an eingetreten.8 Dies bedeutet unter anderem, dass das beschränkte europäische Patent rückwirkend an die Stelle des ursprünglich erteilten europäischen Patents tritt, und zwar auch was die gesamte Beschreibung und die Ansprüche angeht. 19. 19.1 Anspruch 1 gemäss Antrag 1 der Beklagten definiert den Schutzgegenstand wie folgt (Hervorhebungen hinzugefügt):