Absatz 2 von Artikel 24 PatG ist daher aufzuheben." Obwohl die Revision mit dem Ziel einer Harmonisierung mit dem EPÜ 2000 erfolgte, wurde bei der Revision von Art. 24 nur die Streichung von dessen Abs. 2 ausdrücklich angespro- 4 Art. 24 Abs. 2 aPatG 5 Streichung von Art. 24 Abs. 2 aPatG 6 BBl 2005, 3800 Seite 24 chen. Nicht angesprochen wurde, dass in Art. 24 Abs. 1 lit. c PatG ein weiteres Erfordernis der Stützung in der Patentschrift vorhanden ist, das in einem Beschränkungsverfahren vor dem europäischen Patentamt nicht berücksichtigt wird.