Nachdem Klebebänder durchwegs eine durchgehende Haftkleberbeschichtung (auch aus Kostengründen) hätten, komme es dem Fachmann nicht in den Sinn, Klebebänder als eine nicht vollflächige Klebeschicht aufweisend zu verstehen, ein anderer Schluss würde eine ex post-Betrachtung darstellen. Entgegen dem Fachrichtervotum gebe es weder in den Schriften noch im Stand der Technik eine Anregung, eine nicht durchgehende Kleberschicht anzuwenden, womit eine erfinderische Tätigkeit gegeben sei.