Seite 19 gestellt, wobei es sich um Subeventual- bzw. Subsubeventualanträge handle, die neu u.a. als Verwendungsanspruch formuliert und auf den Gegenstand des Hausbaus beschränkt worden seien. Anspruch 16 und Absatz [0025] würden mit Wirkung ex tunc als nicht mehr vorhanden gelten. Durch die Streichung dieses Beschreibungsteils solle der Zusatz nicht mehr gelesen werden. Dies sei dieselbe Stossrichtung wie der Disclaimer, dürfe aber mit diesem nicht vermischt werden.