Zu der im Zuge der zentral beim EPA durchgeführten Einschränkung des Streitpatents durch Streichung des abhängigen Unteranspruchs 16 und der entsprechenden Textpassage hielt die Klägerin fest, die Streichung des Ausführungsbeispiels habe auf die hier geltend gemachte Nichtigkeit keinen Einfluss, nachdem hier nur der unabhängige Patentanspruch 1 relevant sei. Wenn dieser nicht neu und erfinderisch sei, spiele es keine Rolle, ob ein davon abhängiger Anspruch und die entsprechende Textpassage gestrichen würden. Zu dem hier eingefügten "Disclaimer" der Beklagten sei festzuhalten, dass ein nichtklebender Mittelstreifen kein Disclaimer sei.