14. Nach der Aufforderung durch das Bundespatentgericht, zum Sistierungsantrag der Beklagten Stellung zu beziehen, äusserte sich die Klägerin mit Eingabe vom 6. Juni 2013 dahingehend, dass inzwischen dem Beschränkungsantrag stattgegeben worden sei (Mitteilung nach Regel 95 (3) AO EPÜ ergangen), und entsprechend kein Raum mehr für eine Sistierung sei.