Seite 6 formellen Teil Fragen insbesondere zur Stützung der Änderungen im Rahmen des Subeventualantrags. In der informellen folgenden Vergleichsverhandlung konnte keine vergleichsweise Einigung gefunden werden. Mit Zustellung des Protokolls wurde der Klägerin mit Schreiben vom 19. September 2012 eine Frist zur Einreichung der Replik angesetzt.