Seite 4 21. Band nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, dass die Perforationsöffnungen (10) durch die Trägerschicht (1), die Haftkleberbeschichtung (2) und die abziehbare Abdeckfolie (3) gehen. 22. Band nach Anspruch 20 oder 21, dadurch gekennzeichnet, dass die Perforationsöffnungen (10) im wesentlichen rund, eckig oder oval sind. 23. Band nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Trägerschicht (1) aus einem solchen, insbesondere offenporigen, Material besteht, welches eine gute Hafteigenschaft für Mauerputz aufweist.