Dieses Urteil geht an: Seite 3 O2012_029 – den vormaligen Vertreter der Klägerin (mit Gerichtsurkunde) – den Beklagten (mit Gerichtsurkunde) – das Institut für Geistiges Eigentum (nach Eintritt der Rechtskraft, mit Gerichtsurkunde) Rechtsmittelbelehrung: