Die im Verfahren HG080018 angefallenen Rechtsanwalts- und Patentanwaltskosten waren in jenem Verfahren geltend zu machen. Das ist offensichtlich auch geschehen, und das Handelsgericht des Kantons Zürich hat den Klägerinnen CHF 29'250.00 als Prozessentschädigung und CHF 49‘879.05 für Patentanwaltskosten zugesprochen (Beil. zu act. 7). Wenn sich die Klägerin an jenen Kosten beteiligt hat, ist es ihre Sache, von den dortigen Klägerinnen einen entsprechenden Anteil an den zugesprochenen Beträgen erhältlich zu machen. Mit dem vorliegenden Prozess hat das nichts zu tun.