9.7 Für die Anwendung des kantonalen anstelle des neuen Prozessrechts in einem Verfahren vor gleicher Instanz spricht – wie erwähnt – auch, dass damit innere Widersprüche vermieden werden können, wenn zum Beispiel das neue Verfahrensrecht eine andere Reihenfolge der einzelnen Verfahrensschritte vorsieht oder das Verfahren schriftlich statt mündlich ausgestaltet wird. Eingewendet wird in diesem Zusammenhang aber, die Parteien sollten sich darauf verlassen können, dass die Spielregeln nicht während des Spiels geändert würden (Schwander, DIKE-Kommentar- ZPO, Art. 404 RZ 20; Stieger, sic! 2010, 21). Diesem Einwand ist dadurch Rechnung zu tragen, dass bei der sofortigen Anwendung von PatGG und