Dass der Gesetzgeber vor diesem Hintergrund keine spezifische Regel für Patentprozesse geschaffen hat, könne nur dahingehend verstanden werden, dass nach dem Willen des Gesetzgebers Art. 404 Abs. 1 ZPO auch für diese Prozesse gelten solle. Eine andere Auslegung würde der Änderung der Spielregeln während laufendem Spiel gleichkommen.