Am 16. März 2010 reichte die Beklagte eine Noveneingabe ein (…). Die Klägerin reichte am 11. Juni 2010 eine Stellungnahme zur Noveneingabe der Beklagten (act. 2_36) ein … (act. 2_40). 5. [Hinweise auf Verfahren betreffend den französischen Teil des Streitpatents] (…) Die Klägerin reichte am 7. Januar 2011 eine Eingabe ein (act. 2_45). Ebenfalls am 7. Januar 2011 reichte die Beklagte eine Stellungnahme ein … (act. 2_46; act. 2_46_1). 6. Mit Beschluss vom 17. Januar 2012 überwies das Handelsgericht des Kantons Zürich das Verfahren dem Bundespatentgericht zur Beurteilung (act. 1).