4. Mit Klageantwort vom 7. November 2008 verlangt die Beklagte die kostenfällige Abweisung der Klage (act. 2_11). Am 29. April 2009 erstattete die Klägerin die Replik (act. 2_16), und am 14. September 2009 reichte die Beklagte die Duplik ein, wobei sie neue Eventual- bzw. Subeventualanträge stellte (act. 2_30). Mit Eingabe vom 6. November 2009 nahm die Klägerin zu den als Eventualbegehen gestellten Rechtsbegehren 2 - 5 und zu den Noven in der Duplik Stellung (act. 2_34). Die Beklagte nahm dazu mit einer Eingabe vom 5. Januar 2010 Stellung (act. 2_35). Am 16. März 2010 reichte die Beklagte eine Noveneingabe ein (…).