Seite 2 O2012_022 rich eine Klage ein, mit der sie die Feststellung der Nichtigkeit des schweizerischen Teils von EP 0000 beantragt (act. 2_1). Die Klägerin weist unter anderem darauf hin, dass Mitbewerberinnen – soweit bekannt – in Deutschland, England, Frankreich, Italien und Spanien entsprechende Nichtigkeitsverfahren eingeleitet hätten. 2. [Hinweise auf Verfahren betreffend den deutschen Teil des Streitpatents] 3. [Hinweise auf Verfahren betreffend den englischen Teil des Streitpatents]