2. Eventualiter bzw. subeventualiter bzw. sub-subeventualiter bzw. subsubsubeventualiter: Es sei Vormerk zu nehmen, dass die Beklagte die Patentansprüche 1 und 2 des schweizerischen Teils des EP 0000 wie folgt einschränkt (…); und es sei die Klage abzuweisen. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge. Der Präsident zieht in Erwägung, Vorgeschichte und Prozessablauf 1. Die Klägerin ist eingetragene Inhaberin des europäischen Patents EP 0000 (act. 2_1_2; act. 2_1_6; Streitpatent). Sie ist eine Konkurrentin der Beklagten und beabsichtigt, in der Schweiz ein Medikament zu vertreiben (…). Am 18. Juli 2008 reichte sie beim Handelsgericht des Kantons Zü-