18.4 Nach der modalen Theorie liegt öffentliches Recht vor, wenn die damit verbundene Sanktion öffentlich-rechtlich ausgestaltet ist, zum Beispiel der Widerruf einer Bewilligung. Privatrechtlich ist eine Norm, deren Verletzung zivilrechtliche Sanktionen nach sich zieht, zum Beispiel Nichtigkeit eines Rechtsgeschäfts oder Schadenersatz (Häfelin/Müller/Uhlmann, RZ 261 ff.). Die Klägerin vertritt die Auffassung, bei Verletzung ihrer Patentrechte könne sie gestützt auf Art. 8 und 66 PatG insbesondere auf Unterlassung, Beseitigung und Schadenersatz klagen, was sie vorliegend auch getan habe (act.