Wären die Herstellerfirmen von der Klägerin wegen Verletzung des Klagepatents belangt worden, wäre zur Beurteilung der Patentverletzungsklage unzweifelhaft das Bundespatentgericht zuständig. Es stellt sich somit die Frage, ob eine allfällige Patentverletzung, die ursprünglich auf dem Zivilrechtsweg hätte beurteilt werden müssen, nunmehr eine öffentliche-rechtliche Streitigkeit darstellt, nachdem der Bund die Anlagen von den Herstellerfirmen übernommen hat und nunmehr zur Erfüllung einer öffentlichrechtlichen Aufgabe, d.h. der Erhebung der LSVA, betreibt.