nommen werden, ob es sich bei solchen Verfahren um zivilrechtliche oder öffentlich-rechtliche Verfahren handelt. Wie bereits ausgeführt, ist es Ziel des Bundespatentgerichtsgesetzes, dass ein fachlich kompetentes Gericht über Streitigkeiten betreffend Nichtigkeit und Verletzung von Patenten entscheidet. Während das Enteignungsgesetz für den Fall, dass eine Einigung über die Entschädigung nicht zu Stande kommt, eine fachlich kompetente Schätzungskommissionen vorsieht, steht ein solches Institut bei öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten auf dem Gebiet des Patentrechts nicht zur Verfügung.