a PatGG (Heinrich, PatG/EPÜ, RZ 8 zu Art. 40e). Diese Bestimmungen sind jedoch vorliegend nicht unmittelbar anwendbar, nachdem die Beklagte nicht behauptete, sie habe sich um einen Lizenzvertrag mit der Klägerin bemüht, und sie hat auch keine Klage auf Erteilung einer Lizenz eingereicht.