15.2.1 Art. 40 Abs. 1 PatG räumt demjenigen, dessen Lizenzgesuch vom Patentinhaber abgelehnt worden ist, bei Vorliegen eines öffentlichen Interesses die Möglichkeit ein, auf eine Lizenzerteilung zu klagen. Der Begriff des öffentlichen Interesses ist im Einzelfall zu konkretisieren, wobei dies nicht allein durch die Ausschliesslichkeitsstellung des Inhabers begründet werden kann. Besondere Umstände, welche die Erteilung einer Lizenz im öffentlichen Interesse als erforderlich erscheinen lassen, liegen insbesondere vor, wenn die Ausübung des Patents als Missbrauch erscheint; dies ist insbesondere auch bei einem Kartellrechtsmissbrauch der Fall (Thierry Calame, Patentrecht, in: