Ausländische Fahrzeuge ohne OBU werden beim ersten Grenzübertritt registriert und erhalten eine fahrzeugspezifische Identifikationskarte (ID-Karte). Diese weist eine eindeutige Kartennummer auf, und es sind auf ihr die Stammdaten des Fahrzeugs gespeichert (act. 2_1_23 S. 38 und 40; act 2_1_24 S. 6). Diese Daten werden auch im Informatiksystem LSVA gespeichert. Bei der Einfahrt in die Schweiz sind vom ausländischen Fahrzeughalter die abgaberelevanten Daten am Abfertigungsterminal (AT) einzugeben (vgl. Art. 27 Satz 1 SVAV). Für die Distanzermittlung ist der Fahrtschreiber massgebend (Art. 27 Satz 2 SVAV).