5. Bei den inländischen Fahrzeugen wird die Abgabe mit einem von der Zollverwaltung zugelassenen elektronischen Messgerät ermittelt. Dieses besteht aus dem im Fahrzeug eingebauten Fahrtschreiber bzw. Wegimpulsaufnehmer sowie einem Erfassungsgerät (OBU, On-Board-Unit), das die massgebende Fahrleistung ermittelt und registriert (Art. 15 Abs. 1 SVAV). Die OBU wird von der Oberzolldirektion kostenlos abgegeben und ist vom Motorfahrzeughalter auf eigene Kosten einzubauen (Art. 15a Abs. 1 und 3 SVAV). Dabei wird die OBU mit dem Fahrtenschreiber (Tachograph) des Fahrzeugs gekoppelt (act. 2_1_23; act. 2_1_24 S. 4). Da insbesondere die inländischen Fahrzeuge sehr lange in der Schweiz unter-