4. Am 20. Februar 1994 hatten Volk und Stände den Verfassungsartikel 36quater über die LSVA angenommen (nunmehr Art. 85 BV). Der Verfassungsauftrag wird mit dem Bundesgesetz über eine leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (Schwerverkehrsabgabegesetz, SVAG; SR 641.81) umgesetzt. Die Schwerverkehrsabgabe bezweckt, dass der Schwerverkehr die ihm zurechenbaren Wegekosten und Kosten zulasten der Allgemeinheit langfristig deckt (Art. 1 Abs. 1 SVAG).