1. Die Robert Bosch GmbH (Klägerin) hat ihren Sitz in Gerlingen-Schiller- höhe, Deutschland, und ist als international tätiges Technologieund Dienstleistungsunternehmen insbesondere auf dem Bereich der Kraftfahrzeugtechnik tätig (act. 2_1_01; act. 2_1_05). Sie ist Inhaberin des europäischen Patents EP 0 741 373 B1 "System zum Erfassen der von einem Fahrzeug in einem vorgegebenen Bereich zurückgelegten Fahrstrecke", das unter Beanspruchung der Priorität vom 4. Mai 1995 der deutschen Patentanmeldung DE 195 16 061 am 20. April 1996 angemeldet und dessen Erteilung am 19. März 2003 veröffentlicht wurde. Die Schweiz ist ein Benennungsland von EP 0 741 373 B1 (act. 2_1_06 bis act.