2. Die Gerichtsgebühr wird festgesetzt auf CHF 70'000.00. 3. Die Kosten des Verfahrens werden der Klägerin auferlegt und aus dem von den Klägerin geleisteten Kostenvorschuss bezogen. Der nicht beanspruchte Anteil des Kostenvorschusses wird der Klägerin zurückerstattet. Die Kosten des Verfahrens HG110024-O des Handelsgerichts Zürich von CHF 2'000.00 werden definitiv der Klägerin auferlegt.