8.4 Anzufügen bleibt, dass das Ansinnen der Klägerin, von den gemäss Tarif ermittelten Rechtsanwaltsentschädigungen die Patentanwaltskosten abzuziehen (act. 62, Ziff. 1), dem Reglement über die Prozesskosten widerspricht. Dort wird festgelegt, dass die Patentanwaltskosten zusätzlich Seite 11 O2012_013 zu den Rechtsanwaltskosten geltend gemacht werden können (Art. 3 lit. a und b in Verbindung mit Art. 4 und Art. 9 Abs. 1 KR-PatGer). Der Präsident verfügt: 1. Das Verfahren wird als infolge Klagerückzugs erledigt abgeschrieben.