Bereits in dem diesem Prozess vorausgehenden Massnahmeverfahren am Handelsgericht Zürich, welches mit einem Entscheid vom 11. Februar 2011 endete (HE100006), hatten die Beklagten fehlende Aktivlegitimation, fehlende Rechtsbeständigkeit und fehlende Verletzung geltend gemacht (act. 2_25_63). Bei der Klageeinleitung wusste die Klägerin demnach sehr wohl um diese Probleme. Seite 7 O2012_013